Josef Quack

Reparationen für Polen?




An nescis, mi fili, quantilla prudentia regatur orbis?
Weißt du denn nicht, mein Sohn, mit wie wenig Verstand die Welt regiert wird?

A. Oxenstierna

Ob die Schuldlosen moralisch berechtigt sind, an der Teilung der Beute teilzunehmen?

S.J. Lec

Die jüngsten Reparationsforderungen polnischer Nationalisten an Deutschland sind der Ausdruck unsäglicher politischer Dummheit, aus mindestens vier Gründen:
1. Die polnischen Nationalisten haben in ihrer Rechnung den Wert des Territoriums vergessen, das Polen von Stalin bei Kriegsende zugesprochen wurde, es war ein Viertel des Territoriums des Deutschen Reiches und sein Wert übersteigt die Reparationsforderungen um etliche Dimensionen.
2. Die polnischen Nationalisten verschweigen, daß Polen – vor seinem Widerstand gegen Hitler 1939 – mit Hitler zusammengearbeitet und sich sogar an seinem Landraub beteiligt hat: 1938 vereinnahmte es von der zerschlagenen Tschechoslowakei das Teschener Industriegebiet (G.Mann, Deutsche Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts 1966, 883).
3. Die polnischen Nationalisten kennen offenbar den deutsch-polnischen Vertrag von 1990 nicht, wonach jede polnische Reparation ausgeschlossen wurde, sonst wird der Vertrag ungültig und die Grenzfrage ist wieder offen.
4. Die einzige Wirkung der jüngsten Reparationsfordderungen wird die Wiederbelebung oder die Erstarkung der Polenfeindschaft vieler Deutschen sein.
Näheres zum Thema in den folgenden Aufzeichnungen vom 6. Sept. 2019.

Die Geschichte der modernen Logik weist eine Reihe berühmter polnischer Denker auf. Erwähnt sei nur Alfred Tarski, der eine ebenso einfache wie geniale Definition des Wahrheitsbegriffs gefunden und damit die uralte Pilatusfrage: Was ist Wahrheit? überzeugend beantwortet hat.
Schaut man sich die Politik der gegenwärtigen polnischen Regierung an, so muß man leider feststellen, daß darin nicht die Spur von überragender Intelligenz zu finden ist, statt dessen aber ein empfindlicher Mangel an politischer Klugheit, gepaart mit einem übersteigerten, hypertrophierten Nationalbewußtsein. Freilich ist dies keine ganz neue Einstellung, spricht doch schon Egon Bahr anläßlich des Warschauer Vertrags (1970) diplomatisch nachsichtig von den Polen als einem Volk, „das ohne seinen unbändigen Stolz, zuweilen die Vernunft mißachtend, die Tragödie seiner Geschichte nicht überlebt hätte“ (E. Bahr, Zu meiner Zeit, 1998, 338).
Das Verhalten der derzeitigen Regierung in Warschau erscheint deshalb so unvernünftig, weil das Land sich wirtschaftlich und politisch in den günstigsten Zuständen seiner Geschichte befindet, die Regierung aber Maßnahmen ergreift, die sie in Konflikt mit ihren europäischen Partnern bringt. So kann man den Eindruck gewinnen, daß die Polen das besondere Talent besitzen, sich selbst die unnötigsten politischen Schwierigkeiten zu machen.
Als Gipfel der Torheit erscheint die Absicht der polnischen Führung, von Deutschland Reparationen für die von ihm verursachten Kriegsschäden zu verlangen. Der Regierungschef des Landes begründete diese Forderung in einem Interview mit den Worten: „Die Polen haben bisher nur ein Prozent dessen an Kompensation erhalten, was die Bürger in westlichen Ländern oder in Israel erhalten haben.“ (DER SPIEGEL 8/2018).
Dazu wäre folgendes zu sagen:
♦ Der Regierungschef vergißt in seiner Rechnung, daß Polen 1945 dank Stalin und Churchill durch das Potsdamer Abkommen knapp ein Viertel des deutschen Siedlungsgebietes östlich der Oder-Neiße-Linie zugesprochen erhielt; Golo Mann schreibt, daß diese Gebiete, die Deutschland verloren hat, "an sich einen ungeheuren, gar nicht zu berechnenden Schadensersatz" darstellten (G. Mann, l.c., 1966, S. 976);
♦ er vergißt, daß mit diesen Beschlüssen rund zehn Millionen Deutsche vertrieben wurden und so ihr Hab und Gut verloren haben: „Millionen Deutsche wurden auf brutale Weise entrechtet, deportiert und vertrieben – aus drei einst blühenden Provinzen, einem Viertel der Fläche des Reichs in den Grenzen von 1937, die nunmehr zu Polen gehören“ (P. Merseburger, Willy Brandt, 2002, 614)
♦ der Regierungschef Polens erwähnt nicht, daß er mit seinen Reparationsforderungen an Deutschland eindeutig gegen die Abmachungen des Grenzvertrages zwischen Polen und Deutschland von 1990 verstößt. Denn die deutsche Regierung und das deutsche Parlament haben damals die westliche Grenze Polens völkerrechtlich verbindlich anerkannt unter den beiden Bedingungen, daß Polen keine Reparationsforderungen an Deutschland stelle und daß es die Rechte der deutschen Minderheit in Polen respektiere (H. Teltschick, 329 Tage, 1991, 125).
Experten des Internationalen Rechts mögen analysieren, was das polnische Ansinnen im Hinblick auf den Grenzvertrag bedeutet; ob der Grenzvertrag damit aufgekündigt wird, wozu Polen als souveräner Staat durchaus ein Recht hat; was dies für Deutschland bedeutet; ob es seinerseits noch an den Vertrag gebunden ist und dergleichen mehr.
Was immer die völkerrechtlichen Folgen der polnischen Geldforderungen an Deutschland sein mögen, klar ist jedem juristischen Laien, daß das polnische Verhalten in dieser Frage die politische Rechte in Deutschland ganz gewiß stärken und die antipolnischen Ressentiments hierzulande ansteigen lassen würde.
Im übrigen sind polnische Reparationsforderungen an Deutschland nichts Neues in der jüngsten Geschichte. Aufschlußreich sind dabei die Dimensionen, die sich die polnische Seite vorstellt. Zur Zeit der Wende, um 1989, sprach der polnische Parlamentspräsident von „Reparationen in Höhe von 200 Milliarden D-Mark“ (Teltschik, S. 125).
Man erinnere sich zum Vergleich, daß die Sowjetunion bei der Potsdamer Konferenz 1945 forderte, daß Deutschland insgesamt zwanzig Milliarden Dollar zahlen und daß die Sowjetunion davon die Hälfte bekommen sollte. Zehn Milliarden Dollar wären nach dem Wechselkurs von 1950 rund vierzig Milliarden D-Mark gewesen. Die Westmächte lehnten diese konkrete Forderung Stalins allerdings ab (A. Grosser, Geschichte Deutschlands seit 1945, 1982, 52). Man ersieht aber daraus, daß die genannten polnischen Reparationsforderungen weitaus höher sind als die damaligen Forderungen Stalins für Rußland. Israel erhielt durch einen Vertrag von 1953 übrigens drei Milliarden D-Mark in Form von Waren und Krediten zugesagt.
Dies alles bedacht, kann man feststellen, daß die derzeit herrschenden Politiker Polens die Frage des genialen Spruchdichters polnischer Zunge, Stanislaw Lec, „ob die Schuldlosen moralisch berechtigt sind, an der Teilung der Beute teilzunehmen“, eindeutig bejahen würden.
In zwei Punkten kann man den derzeit in Polen regierenden Konservativen allerdings nur Recht geben. Der Regierungschef erklärt zum Flüchtlingsproblem und zum Vorwurf, daß sein Land keine Flüchtlinge aus dem Nahen Osten aufnehmen wolle, daß Polen statt dessen viele Flüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen habe, was in Westeuropa nicht gesehen und gewürdigt werde.
Der zweite Punkt lautet, daß man, was das Verhältnis zwischen Polen und Deutschland angehe, endlich mit dem „Versöhnungskitsch“, wie ein anderer polnischer Politiker sagte, aufhören solle. Dies scheint mir in der Tat eine kluge Bemerkung zu sein. Denn Versöhnung ist ein Prädikat, das man im eigentlichen Sinne auf zwischenmenschliche Beziehungen anwenden kann, doch kaum auf zwischenstaatliche Beziehungen, wo es schlicht und einfach auf einen Ausgleich der jeweiligen staatlichen Interessen ankommt. Die Versöhnungs-Rhetorik klingt immer dann recht verlogen, wenn sie bei internationalen Verhandlungen gebraucht wird, wo es in Wirklichkeit um Geld, Geschäfte und finanzielle Dinge geht. Die Versöhnungs-Rhetorik ist hinsichtlich staatlicher Beziehungen nichts anderes als eine Art sentimentaler Ideologie.
Ähnlich verhält es sich mit der Phraseologie des Entschuldigens in den Reden unserer Politiker über außenpolitische Beziehungen. Es ist gewiß sinnvoll, wenn die Täter von Unrecht sich für ihre Taten bei den Betroffenen entschuldigen. Fragwürdig, wenn nicht lächerlich ist es jedoch, wenn sich die Urenkel für die Taten ihrer Urgroßväter entschuldigen, für Taten, für die sie überhaupt nicht verantwortlich sind, und vollends unsinnig ist es, wenn sich Regierungsleute für das Verhalten von vorhergehenden Regimen entschuldigen, mit deren Taten sie ursächlich überhaupt nichts zu tun haben. Denn hinter einem solchen Ansinnen steckt nichts anderes als der Gedanke der Sippenhaftung, der ein Prinzip einer archaischen Moral ist.
Dagegen ist es ein Grundsatz der Aufklärung, übrigens auch des Christentums, daß moralische Kategorien wie Schuld, Gewissen und Reue immer nur Personen, menschlichen Individuen, einzelnen Tätern und nicht Kollektiven zugesprochen werden können. Moralisch verantwortlich ist man nur für Handlungen, die man selbst vollzogen oder tatkräftig unterstüzt hat oder die man hätte verhindern können. Dies impliziert, daß die Leiter von Institutionen für die Zustände und Strukturen verantwortlich sind, die bestimmte Mißbrauchsfälle begünstigt haben. Daraus folgt, daß man sich nur für die eigene, nicht für die Schuld anderer entschuldigen kann.
Wenn sich heute deutsche Staatsmänner für das Unrecht des Hitler-Regimes entschuldigen, dann klingt das wie ein rhetorischer Vorwand, auf daß die deutsche Exportwirtschaft ungestört durch moralische Skrupel umso kräftiger floriere. Sie reden von Moral, meinen aber Geschäft.
Dies wäre eine günstige Beurteilung ihrer Denkungsart. In Wirklichkeit ist die Sache aber ernster und schlimmer. Wenn heute ein deutscher Politiker in Ländern, die von den Nazis besetzt waren, um Vergebung der Verbrechen der Nazis bittet, so ist dies gedankenlose, pseudoreligiöse Phraseologie. Vergebung und Verzeihung sind moralische Begriffe. Aber kein Mensch, kein deutscher Politiker, hat heute die moralische Kompetenz, um die Verzeihung der NS-Verbrechen zu bitten, und kein Mensch, kein Russe, kein Pole, kein Grieche, hat heute die moralische Kompetenz, die NS-Verbrechen zu verzeihen. Sie sind im menschlichen Sinne unverzeihlich, und die seichte Erbaulichkeit der Reden deutscher Politiker ist nicht nur moralisch zu verurteilen, sondern schlicht unerträglich. Ihre Gesinnung ist nicht weniger dumpf als das nationalistische Ressentiment der radikalen Rechten.
Mit der Kritik an dem klischeehaften Versöhnungs-Vokabular will ich aber keineswegs leugnen, daß es im Verhältnis zwischen Staaten und Völkern auch einen emotionalen Aspekt gibt und Empfindlichkeiten oder Ressentiments eine wichtige Rolle spielen können. Es handelt sich aber wiederum um psychische Einstellungen einzelner Menschen, der Wähler und der handelnden Politiker. Hier aber trifft genau zu, was Helmut Kohl zu zwischenstaatlichen Beziehungen im allgemeinen und dem deutsch-polnischen Verhältnis im besonderen bemerkte : „Er habe den Eindruck, daß Rücksicht auf die Gefühle aller Völker genommen werde, außer auf die der Deutschen“ (Teltschick S.174).
Übrigens gilt jener Vorwurf keineswegs, wie man vielleicht meinen könnte, für das Verhalten Willy Brandts beim Abschluß des Warschauer Vertrags 1970. Er sagte nämlich in seiner Tischrede, daß seine Regierung mit der Anerkennung der polnischen Westgrenze die „Ergebnisse der Geschichte“ annehme; in einer Fernsehansprache fügte er aber hinzu, daß der Warschauer Vertrag „nicht nachträglich die Vertreibung legitimieren solle“ (Merseburger, S. 614).
Was aber die Geltung internationaler Verträge angeht, so dürfte der in der Wolle gefärbte Realpolitiker Henry Kissinger das letzte Wort dazu gesprochen haben, als er rhetorisch fragte: „Denn was bedeutet ein bindender Friede zwischen souveränen Nationen, da doch ein Attribut der Souveränität das Recht ist, seine Meinung zu ändern?“ Wer erleben ja gerade, daß viele internationale Verträge und Abkommen gekündigt werden, siehe den Brexit, das Iran-Abkommen usw.
P.S.
Zu ergänzenn wäre noch das folgende: Beim Abschluß des Moskauer Vertrages 1970 gab Kossigyn gegenüber Brandt "die erwünschte Zusicherung oder Klärung, daß es keine sowjetischen Reparationsforderungen mehr geben werde" (Bahr, l.c. 327).

J.Q. — 12. Nov. 2018 / 6. Sept. 2019

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